Corona Virus Schließung

Die Landesregierung teilt mit:

In  einer Kabinettsitzung hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen am  Sonntag, 15. März 2020, weitere Maßnahmen zur Eindämmung der  Corona-Virus-Pandemie beschlossen.

Noch am Sonntag sollen durch Erlass des Ministeriums für Arbeit,  Gesundheit und Soziales nahezu alle Freizeit-, Sport-, Unterhaltungs-  und Bildungsangebote im Land eingestellt werden. So müssen bereits ab  Montag alle so genannten „Amüsierbetriebe“ wie zum Beispiel Bars, Clubs,  Diskotheken, Spielhallen, Theater, Kinos, Museen schließen. Eine  gleiche Regelung ergeht für Prostitutionsbetriebe.

Ab Dienstag ist dann auch der Betrieb von Fitness-Studios, Schwimm- und  Spaßbädern sowie Saunen untersagt. Ebenso ab Dienstag sind  Zusammenkünfte in Sportvereinen und sonstigen Sport- und  Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in  Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten  Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich nicht mehr gestattet.

Der Zutritt zu Einrichtungshäusern und Einkaufszentren, „Shopping-malls“  oder „factory-out-lets“ soll nur zur Deckung des dringenden Bedarfs  unter strengen Auflagen erlaubt sein – nicht zuletzt auch um zu  vermeiden, dass sich Schülerinnen und Schüler nach den Schulschließungen  ab Montag hier in größeren Gruppen versammeln.

Die Schließungen und Auflagen sollen unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft oder von den Eigentumsverhältnissen gelten.

Damit die Versorgung mit Lebensmitteln, Bargeld, Bekleidung,  Medikamenten und Dingen des täglichen Bedarfs sichergestellt ist,  bleiben, Banken, Einzelhandelsbetriebe, insbesondere für Lebens- und  Futtermittel, Apotheken und Drogerien geöffnet. Bibliotheken,  Restaurants, Gaststätten und Hotels sollen in ihrem Betrieb an strenge  Auflagen gebunden werden, die eine Verbreitung des Corona-Virus  verhindern.

Ministerpräsident Armin Laschet erklärt dazu: „Wir müssen in dieser  ernsten Lage die notwendige Versorgung in vollem Umfang sicherstellen.  Aber alle Freizeitaktivitäten und nicht unbedingt notwendige soziale  Kontakte müssen unverzüglich vermieden werden. So sehr das für viele  Menschen ein Opfer und eine Einschränkung bedeutet, so wichtig ist es  jetzt, besonnen, aber auch entschlossen unser Leben zu entschleunigen.“

Die Regelungen sollen zunächst bis zum 19. April 2020 gelten, analog zu  den bereits am Freitag verfügten Schließungen von Schulen und  Kindertageseinrichtungen. Danach soll auf der Grundlage einer aktuellen  Lage-Einschätzung des Robert-Koch-Instituts über das weitere Vorgehen  entschieden werden.

https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/landesregierung-beschliesst-weitere-massnahmen-zur-eindaemmung-der-corona-virus

Rundschreiben

Der normale Trainingsbetieb wird aufrechterhalten solange es keine Auflagen von offizieller Stelle gibt. Sollte sich daran etwas ändern werden wir direkt informieren. Die Prüfung in Köln am 28.03.20 entfällt.

Gürtelprüfung

Die nächste Gürtelprüfung ist Samstag den 28.03.2020 in Köln. Beginn 15:00 Uhr. Anmeldeschluss ist Donnerstag der 26.03.20